Widerrufsbelehrung

Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent an unserem Immobilienangebot,

wir möchten Sie, bevor Sie die von Ihnen gewünschten Angaben zu dem gewählten Objekt erhalten, über die seit dem 13.06.2014 geltenden rechtlichen Rahmenbedinungen informieren.

Vorab möchten wir Sie schon darauf hinweisen, dass Ihnen vor dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrages nach wie vor keinerlei Kosten durch unsere Firma entstehen.

Gemäß der neuen Verbraucherschutzrecht-Richtlinie haben Sie als Verbraucher bei der Beauftragung einer Dienstleistung im Rahmen eines Fernabsatzvertrages ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Mit dem Versand des angeforderten Exposés wird ein Maklervertrag zwischen Ihnen und der Firma AMBROSIUS Immobilien geschlossen.

Damit wir jedoch umgehend mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage beginnen können, haben Sie die Möglichkeit sich damit einverstanden zu erklären, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung unserer Dienstleistungen beginnen können (hierzu gehört auch der Versand von Exposés und die Durchführung von Besichtigungen). Die Zustimmung hierzu können Sie uns bequem mit dem unten aufgeführten "Häkchen" geben oder mit einer Antwort-Mail unter Verwendung des folgenden Textes erteilen:

"Ich nehme die Verbraucherinformationen und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis und erteile meine ausdrückliche Zustimmung, dass mit der Ausführung der beauftragten Maklerleistung (z.B. Übersendung eines Exposés, Durchführung einer Besichtigung) vor Ende der Widerrufsfrist begonnen wird. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Firma AMBROSIUS Immobilien mein Widerrufsrecht verliere."

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ohne Erhalt dieser Bestätigung zunächst den Ablauf der o.g. Widerrufsfrist abwarten müssen, bevor wir für Sie Maklerdienstleistungen erbringen können.

Nachfolgend erhalten Sie nun die Verbraucherinformation gemäß Praragraph 312d BGB i.V.m. Art. 246 a Paragraph 1 EGBGB.


Verbraucherinformation für unsere Maklerkunden (gem. Paragraph 312d BGB i.V.m. Art. 246 a Paragraph 1 EGBGB) (bei Internetinseraten) Stand: 01. Juni 2016

1. Wesentliche Eigenschaften der Maklerleistungen

Der Maklervertrag mit der Firma AMBROSIUS Immobilien beinhaltet den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder Vermittlung eines Vertrages (bspw. Kauf-, Miet-, Pachtvertrag etc.) über eine Immobilie (z.B. unbebautes/bebautes Grundstück) gegen die Verpflichtung des Maklerkunden zur Zahlung einer Maklercourtage. Wird die Firma AMBROSIUS Immobilien für den Verkäufer im Alleinauftrag tätig, ist sie zu intensiven Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen verpflichtet. Dieses beinhaltet neben der Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes ebenso, die individuelle Suche nach einem geeigneten Vertragspartner.

 

2. Identität des Makler-Unternehmens und Adressat

Firma AMBROSIUS Immobilein

Geschäftsführerin Svenja Ambrosius

Heidekamp 17

22926 Ahrensburg

Tel.: 04102-6647746 E-Mail: kontakt@ambrosius-immobilien.de

Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Lübeck

Fackenburger Allee 2

23554 Lübeck

 

3. Art der Courtageberechnung

Die Maklercourtage kann aufgrund der Beschaffenheit der Maklerleistung im Voraus nicht benannt werden. In der Regel wir sie als ein Bruchteil des wirtschaftlichen Wertes des vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages bzw. als ein Vielfaches der Monatsmiete/-pacht berechnet. Sie orientiert sich grundsätzlich an der Ortsüblichkeit.

 

4. Zahlungs- und Leistungsbedinungen

Die Maklercourtage ist fällig und zahlbar mit Wirksamkeit des nachgewiesenen Vertrages. Die unter Ziffer 1 beschriebenen Maklerleistungen werden bis zum Eintritt des Erfolges (wirksamer Abschluss des angestrebten Vertrages), beim Maklervertrag mit dem Verkäufer längstens bis zur Beendigung des Maklervertrages, erbracht.

 

5. Laufzeit des Maklervertrages

Der Maklervertrag mit dem Verkäufer hat regelmäßig eine Festlaufzeit von 6 Monaten und ist danach mit einmonatiger Frist in Fextform kündbar.

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, genügt die Übermittlung einer eindeutigen Erklärung an die Firma AMBROSIUS Immobilien, Heidekamp 17, 22926 Ahrensburg oder kontakt@ambrosius-immobilien.de. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Muster-Widerrufsformular:

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An

AMBROSIUS Immobilien

Frau Svenja Ambrosius

Heidekamp 17

22926 Ahrensburg

E-Mail: kontakt@ambrosius-immobilien.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbrauchre(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*)Unzutreffendes bitte streichen.

 

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich anderweitiges vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr zunächst bestehendes Widerrufsrecht erlischt, wenn die Firma AMBROSIUS Immobilien die Maklerleistung vollständig erbracht und mit der Ausführung der Maklerleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Firma AMBROSIUS Immobilien verlieren.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma AMBROSIUS Immobilien – Stand 2025

1. Allgemeines

AMBROSIUS Immobilien (nachfolgend „Makler“ genannt) handelt als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB in der Eigenschaft als Immobilienmakler nach Maßgabe der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt (Provision). Der Makler versichert, über die gesetzlich erforderlichen Genehmigungen und Qualifikationen zur Ausübung der Maklertätigkeit zu verfügen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes zwischen dem Makler und dem Kunden geschlossenen Maklervertrages, unabhängig davon, ob dieser schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Verhalten zustande kommt.

2. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Makler und seinen Kunden – unabhängig davon, ob es sich um Kauf-, Miet-, Pacht- oder sonstige Immobilienvermittlungen handelt. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verkäuferinnen, Käuferinnen, Vermieterinnen als auch Mieterinnen (insbesondere Wohnungssuchende gemäß Bestellerprinzip).

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

3. Zustandekommen des Maklervertrages

Ein Maklervertrag kommt auch ohne Schriftform rechtswirksam zustande. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn:

der Makler ein Objekt öffentlich anbietet,

auf seine Maklereigenschaft sowie auf den Provisionsanspruch hinweist, und

der Kunde Leistungen des Maklers in Anspruch nimmt (z. B. Anforderung eines Exposés).

Besonderheit bei Wohnraumvermittlung:
Ein Maklervertrag mit Wohnungssuchenden bedarf der Textform (§ 126b BGB); eine konkludente Beauftragung ist insoweit ausgeschlossen.

4. Pflichten der Vertragsparteien

Die Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Unterstützung durch wahrheitsgemäße, vollständige und unverzügliche Bereitstellung relevanter Informationen und Unterlagen zur bestmöglichen Erfüllung des Vertragszwecks.

5. Vollmachten

Der Verkäufer bevollmächtigt den Makler, Einsicht in das Grundbuch, behördliche Akten sowie Unterlagen der WEG-Verwaltung zu nehmen und die ihm als Eigentümer zustehenden Auskunftsrechte auszuüben.

6. Vorkenntnis

Ist dem Kunden das angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dies dem Makler unter Angabe der Informationsquelle unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, mitzuteilen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt das Objekt als nachgewiesen. Im Erfolgsfall entsteht der Provisionsanspruch uneingeschränkt.

7. Vertraulichkeit

Alle vom Makler übermittelten Informationen sind vertraulich und ausschließlich für den jeweiligen Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Maklers. Im Falle unbefugter Weitergabe haftet der Kunde gegenüber dem Makler auf Zahlung der vereinbarten Provision, sofern der Dritte einen Vertrag mit dem Auftraggeber des Maklers abschließt.

8. Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, sowohl für die Verkäufer- als auch für die Käuferseite tätig zu sein, sofern keine Interessenkollision besteht. Im Mietbereich darf der Makler provisionspflichtig nur für eine Partei (Vermieterin oder Wohnungssuchender) tätig sein.

9. Ersatz-/Folgegeschäfte

Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn:

anstelle des ursprünglich intendierten Hauptvertrags ein anderes Geschäft zustande kommt,

es zum Erwerb/Miete eines anderen Objekts desselben Auftraggebers innerhalb von 12 Monaten kommt,

der Erwerb im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens erfolgt.

10. Provision

Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot (Exposé, Inserat, etc.). Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss eines wirksamen Hauptvertrags infolge des Nachweises oder der Vermittlung durch den Makler. Die Provision ist mit Vertragsunterzeichnung zur Zahlung fällig.

11. Aufwendungsersatz

Kommt kein Hauptvertrag zustande, hat der Makler Anspruch auf Erstattung der nachgewiesenen Auslagen (z. B. Inserats-, Fahrt-, Kommunikationskosten). Der Ersatzanspruch ist auf 25 % der zu erwartenden Provision begrenzt. Bei Wohnungssuchenden ist der pauschale Ersatz auf 25 € beschränkt.

12. Pauschaler Aufwendungsersatz bei Vertragsverstoß

Verstößt der Auftraggeber schuldhaft und trotz Abmahnung derart schwerwiegend gegen seine Vertragspflichten, dass dem Makler die weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist, steht dem Makler ein pauschaler Aufwendungsersatz in Höhe von 10 % der vereinbarten Provision zzgl. MwSt. zu. Bei Wohnungssuchenden gilt auch hier die Grenze von 25 €.

13. Vertragsstrafe bei Verweigerung des Vertragsschlusses

Lehnt der Auftraggeber den Abschluss eines Hauptvertrags ab, obwohl der Makler einen verhandlungsbereiten Vertragspartner nachgewiesen hat, kann der Makler eine pauschale Entschädigung von 10 % der vereinbarten Provision verlangen. Ausgenommen hiervon sind Wohnungssuchende.

14. Nachträgliche Vertragsaufhebung

Der Anspruch auf Maklerprovision bleibt bestehen, wenn der Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder rückabgewickelt wird, es sei denn, dies beruht auf einem vom Makler zu vertretenden Verhalten.

15. Rückfragepflicht

Vor Abschluss eines Hauptvertrages hat der Kunde dem Makler den Namen und die Kontaktdaten des/der Vertragspartner*in mitzuteilen, um eine Zuordnung zur Maklertätigkeit zu ermöglichen. Der Verkäufer bevollmächtigt den Makler darüber hinaus zur Einsichtnahme in das Grundbuch für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Vertragsabschluss.

16. Haftung

Alle Objektangaben beruhen auf Informationen Dritter (Eigentümer, Behörden etc.) und wurden vom Makler nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Eine Haftung für die Richtigkeit der übermittelten Informationen ist daher ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

17. Verjährung

Ansprüche gegen den Makler verjähren innerhalb von drei Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Kürzere gesetzliche Fristen bleiben unberührt.

18. Nebenabreden / Änderungen

Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Textform. Änderungen des Leistungsumfangs können von jeder Vertragspartei schriftlich angeregt werden. Die andere Partei wird innerhalb angemessener Frist auf den Änderungsantrag reagieren.

19. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

20. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Maklers (zurzeit: Ahrensburg). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

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